Ebene A

Im Rahmen des SE-ZERT® Ebene A werden folgende Kenntnisse vermittelt:

  • Anwendungssicheres Wissen über Systems Engineering und Systems Engineering Management
  • Symbol- oder Fachsprache kennen, verstehen und beherrschen,
  • Fachspezifische Methoden und Verfahren beherrschen und zur Erkenntnisgewinnung nutzen,
  • Fähigkeit, ein komplexes Projekt mit allen Parametern zu führen und die entsprechende technische Verantwortung in einem Projekt zu übernehmen
  • Fähigkeit ein multidisziplinäres Team verantwortlich zu führen

Das Lernziel der Module 1 bis 9 ist „beherrschen“.

Zugangsvoraussetzungen:

Abschluss Anforderung
Meister*in oder Techniker*in 14 Jahre, davon 6 Jahre mit Zuordnung auf die Kompetenzbereiche (mindestens 3)
Bachelor 11 Jahre, davon 6 Jahre mit Zuordnung auf die Kompetenzbereiche (mindestens 3)
Master,
Dipl. Ing FH,
Dipl. Ing.
10 Jahre, davon 6 Jahre mit Zuordnung auf die Kompetenzbereiche (mindestens 3)

Zugelassen zur Prüfung wird jede Person, die ein gültiges Zertifikat der Ebene B besitzt, obige Erfahrung und Abschluss hat und eine Studienarbeit mit Selbstreflexion eigenständig erstellt hat.

Die Prüfung zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, besteht aus einer Studienarbeit, die in einem Fachgespräch zu verteidigen ist. Die Studienarbeit wird von den SE-TREC GmbH berufenen Fachprüfern*innen bewertet.

Bewertungskriterien sind:

  • Der Inhalt demonstriert den Wert des Systems Engineering
  • Der Inhalt ist substanziell
  • Die Gedankenführung folgt einem logischen Vorgehen
  • Der Inhalt wird effektiv vermittelt und Schlüsselkonzepte werden integriert
  • Die Selbstreflexion ist schlüssig
  • Die GfSE-ZD-016 wird eingehalten

Die Bewertung erfolgt ähnlich einem Konferenzbeitrag:

3

Das Kriterium ist herausragend umgesetzt

Herausragend

2

Das Kriterium ist erfüllt

Akzeptiert

1

Das Kriterium hat leichte Fehler und eine geringe Anzahl an Korrekturen sind nötig

Ist noch akzeptiert

-1

Das Kriterium hat grobe Fehler und muss an einigen Stellen nachgebessert werden

Viel Nachbesserung

-2

Das Kriterium hat viele Fehler/ Inkonsistenzen , die beschrieben werden können

Viele Fehler

-3

Das Kriterium muss komplett überarbeitet werden und dieses kann schriftlich (an Quellen, z.B. Handbuch) belegt werden.

Grobe Fehler

Die Studienarbeit, die veröffentlicht wird, ist zu einem vom Antragsteller*in selbst zu wählenden, relevanten Systems-Engineering-Thema anzufertigen. Kennzeichen relevanter Themen sind Multidisziplinarität und/oder das Denken in Systemen und deren Lebenszyklen. Die Themenvorschläge sind bei der SE-TREC GmbH vor Beginn einzureichen, zusammen mit einer Einverständniserklärung des Antragsteller*in über die Weitergabe an die Fachprüfer*innen (SE-ZERT® Assessoren). Die Studienarbeit soll insgesamt 15 bis 30 DIN A4 Seiten umfassen, einschließlich einer Zusammenfassung von 1 Seite. Die Studienarbeit muss eine Anlage mit einer Selbstreflexion “Auseinandersetzung mit der eignen Persönlichkeit und dem Verhalten im Umgang mit anderen“ von 1-2 Seiten enthalten. Die Anlage dient zur Überprüfung, ob die Inhalte von Modul 9 (Softskills) beherrscht werden. Sie wird in das Fachgespräch einbezogen, aber nicht veröffentlicht.

Die Studienarbeit wird mit Hinweisen und Kommentaren als Vorbereitung zum Fachgespräch in schriftlicher Form zurückgesendet. Studienarbeiten sollen auf Basis der Rückmeldungen der Fachprüfer innerhalb von 4 Wochen (z.B. Formatierung) nachgebessert und erneut eingereicht werden, sodass diese veröffentlichungsreif sind. Werden die Anforderungen an die Überarbeitung oder der Zeitraum nicht erfüllt, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Ein Anrecht auf das Fachgespräch besteht nicht.

Für das anschließende Fachgespräch wird eine Prüfungskommission der Zertifizierungsstelle einberufen. Sie besteht mindestens aus zwei Fachprüfern*innen (SE-ZERT® Assessoren) und dem von der SE-TREC GmbH zu stellenden Vorsitzenden*in.

Das Fachgespräch wird durch die Fachprüfer*innen bewertet. Der Vorsitzende*in leitet das Fachgespräch. Das Fachgespräch dauert 60 Minuten wird primär virtuell durchgeführt. Fallen grundsätzlich durch gemeinsame Teilnahme an Workshop oder an Konferenzen keine Reisekosten an, so kann die Prüfung nach Absprache auch vor Ort durchgeführt werden. Besteht der Kandidat*in auf eine Vorort Prüfung, so müssen die Reisekosten übernommen werden.  

Bewertungskriterien sind:

  • Fachlichkeit im SE
  • Gesprächsverhalten
  • Führungsverhalten
  • Gesamteindruck

Bewertungstabelle:

25-23

Exzellente Darstellung und herausragendes Verständnis in dem Kriterium. Aussergewöhnliche Antworten, die dem Verhalten und der Fachlichkeit.

<22 - 19

Sehr gutes Verständnis und Durchgängigkeit in den Antworten

<18 - 15

Beginnend von Neutral und auf dem Zielniveau des Kriteriums. Kann sich sicher in der Gemeinschaft bewegen. Eine kleine Anzahl an Fehlern und Unstimmigkeiten werden erkannt und können benannt werden und wird insgesamt als Ebene A anerkannt.

<14 – 6,25

Das Kriterium ist verstanden und konnte in dem Prüfungszeitraum zufriedenstellend beantwortet werden. Fehler und Unstimmigkeiten werden erkannt und können teilweise benannt werden.

> 6,25

Das Kriterium ist sehr fehlerhaft und -behaftet. Es wird wiederholt falsch geantwortet und das Gesamtverständnis SE ist über den Zeitraum der Prüfung nicht zu erkennen.

0

Das Kriterium wird durchgängig nicht erfüllt. Keine der Stellungsnahmen sind korrekt.

Das Fachgespräch gilt als bestanden, wenn mindestens 60 % der erreichbaren Punkte von jedem Fachprüfer vergeben wurden. Außerdem darf in keinem Bewertungskriterium weniger als 33 % der möglichen Punkte vergeben worden sein.

Beim Antrag muss der INCOSE Code of Ethics und ein Markennutzungskodex anerkannt werden. Somit soll das benutzte Siegel geschützt werden, das eine persönliche eindeutige ID für jeden Absolventen*in hat, und ist damit eindeutig der hochwertigen Ausbildung zuzuordnen.

Das Zertifikat hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Zur Verlängerung des Zertifikats ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Bei Nichtbestehen kann auf Antrag des Teilnehmers eine einmalige Wiederholungsprüfung bei der nächstmöglichen Gelegenheit, aber frühestens einen Monat nach der Ergebnisbekanntgabe, abgelegt werden.